Inkasso-Logo Mahnerfolg » Anwaltsverzeichnis
» Inkasso-Nachrichten
» Juristische Bücher


  Home |  Mitglieder Login |  Anmeldung |  AGB |  Schuldner Info |  Blacklist |  Empfehlen |  Backlinks | 

  Newsletter Recht   kostenlos anfordern

  RSS Feed des Inkasso-Webkatalogs kostenlos abonnieren Inkasso Anwälte
  RSS Feed der Rechtsgebiete kostenlos abonnieren Bücher Recht
  RSS Feed der neuen Gerichtsurteile Besprechungen Gerichtsurteile
  RSS Feed der Inkasso-Nachrichten kostenlos abonnieren Inkasso News
  RSS Feed von Mahnerfolg - Supercheck kostenlos abonnieren Supercheck
  Anwalt
  Rechtsanwalt
  Inkasso
  Inkassobüro
  Erste Mahnung
  Zweite Mahnung
  Dritte Mahnung
  Mahnungen
  Mahnbescheid
  Mahnbescheide



Dritte Mahnung

Ist auch nach der zweiten Mahnung keine Zahlung eingegangen, kann dann eine dritte Mahnung erfolgen. Die dritte Mahnung wird gelegentlich auch als letzte Mahnung bezeichnet. Sie wird nach Ablauf der in der zweiten Mahnung gesetzten Frist versandt, oder aber nach Ablauf von etwa 14 Tagen nach der zweiten Mahnung, wenn man in dieser keine Frist gesetzt hatte. In der dritten Mahnung wird man in unmissverständlicher Weise eine letzte Frist zur Zahlung setzen und die gerichtliche Verfolgung der Forderung gegenüber dem Kunden/Schuldner in Aussicht stellen.

Da der Schuldner sich in Verzug befindet, hat er neben der Hauptforderung auch die hinzukommenden Verzugszinsen sowie die Mahnkosten zu bezahlen.

Aber: Haben Sie schon vergeblich gemahnt, droht eventuell Insolvenz des Schuldners, droht die Forderung zu verjähren, so sollte überlegt werden, ob Selbsthilfe (eigene Mahnaktivitäten) ausreichend ist oder ob fachliche Hilfe erforderlich ist.
Auf Inkasso spezialisierte Anwälte und Inkassobüros finden Sie im Inkasso-Webkatalog.







Kontakt |  Impressum |  Datenschutz