Inkasso-Logo Mahnerfolg » Anwaltsverzeichnis
» Inkasso-Nachrichten
» Juristische Bücher


  Home |  Mitglieder Login |  Anmeldung |  AGB |  Schuldner Info |  Blacklist |  Empfehlen |  Backlinks | 

  Newsletter Recht   kostenlos anfordern

  RSS Feed des Inkasso-Webkatalogs kostenlos abonnieren Inkasso Anwälte
  RSS Feed der Rechtsgebiete kostenlos abonnieren Bücher Recht
  RSS Feed der neuen Gerichtsurteile Besprechungen Gerichtsurteile
  RSS Feed der Inkasso-Nachrichten kostenlos abonnieren Inkasso News
  RSS Feed von Mahnerfolg - Supercheck kostenlos abonnieren Supercheck
  Anwalt
  Rechtsanwalt
  Inkasso
  Inkassobüro
  Erste Mahnung
  Zweite Mahnung
  Dritte Mahnung
  Mahnungen
  Mahnbescheid
  Mahnbescheide


Schuldner Information
Infos über Schuldnerberatungsstellen siehe weiter unten.
Hier finden Sie Infos und Bücher zum Thema Schulden und Schuldnerberatung.

Haben Sie über unseren Online-Inkasso-Service eine Mahnung erhalten, so setzen Sie sich bitte umgehend mit Ihrem Lieferanten/Verkäufer in Verbindung. Auskunft über die Mahnung kann Ihnen ausschließlich nur Ihr Vertragspartner geben. Alle Zahlungen sind ebenfalls ausschließlich an Ihren Vertragspartner zu leisten und nicht an unseren Online-Inkasso-Service. Sofern Sie keine Zahlung leisten, führt Ihr Vertragspartner nachstehendes Verfahren durch:

  • 1. Mahnung per Mail
  • 2. Mahnung per Mail (Betrag 1. Mahnung plus Mahngebühr)
  • 3. Mahnung per Mail (Endbetrag 2. Mahnung plus weitere Mahngebühr)
  • Gegebenenfalls weitere Mahnungen jeweils mit zusätzlicher Mahngebühr pro Mail
Desweiteren müssen Sie mit folgendem Vorgehen rechnen:
  • Zahlungsaufforderung via eingeschriebener Briefsendung (offener Rechnungsbetrag plus Verzugszinsen plus alle bislang angefallenen Mahngebühren plus zusätzliche Kosten für die eingeschriebene Zahlungsaufforderung)
  • Übergabe an die Rechtsanwaltskanzlei zur Erwirkung eines Mahnbescheids und Klagevorbereitung (offener Rechnungsbetrag plus alle Verzugszinsen und Mahngebühren zuzüglich hohe Anwalts- und Gerichtskosten)
  • Juristische Recherche über Ihren Arbeitgeber, Vermögen, Schufa-Anfrage zur Sicherung der Ansprüche des Gläubigers
  • Lohnpfändung - Gerichtsvollzieher - Hausbesuche - Taschenpfändungen und u.U. Strafanzeige

Lassen Sie es nicht so weit kommen !

Sprechen Sie mit Ihren Gläubigern und versuchen Sie eine Lösung zu finden (z.B. Ratenzahlungen vereinbaren). Nur so ersparen Sie sich unnötigen Ärger und Kosten.

Sind Sie überschuldet oder ratlos, dann lassen Sie sich von einer Schuldnerberatungsstelle (z.B. bei der Caritas) helfen. Die Mitarbeiter der Schuldnerberatungsstellen können Ihnen helfen, sich mit Ihren Gläubigern zu einigen.

Bei folgenden Stellen erhalten Sie eine seriöse Beratung. Außerdem kann man Ihnen hier auch eine Schuldnerberatungsstelle in Ihrer Nähe nennen.

  • Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V.
    Marie-Juchacz-Haus
    Oppelner Straße 130
    53119 Bonn
    Telefon 0228 - 6685-0
    Telefax 0228 - 6685-209
    Email: info@awo.org
    Internet: www.awo.org

  • Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V.
    Wilhelmstrasse 11
    34117 Kassel
    Telefon 0561-771093
    Telefax 0561-711126
    Email: bag-schuldnerberatung@t-online.de
    Internet: www.bag-sb.de

  • Deutscher Caritasverband e.V.
    Karlstraße 40
    79104 Freiburg
    Telefon 0761-200-0
    Internet: www.caritas.de







Kontakt |  Impressum |  Datenschutz