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Inkasso
Inkasso ist ein Begriff aus der BWL, speziell aus dem Bereich Finanzierung.
Mit dem Begriff Inkasso wird üblicherweise der Einzug von offenen Forderungen bezeichnet.
Zahlreiche größere Unternehmen führen die firmeneigene Forderungsbeitreibung durch speziell
geschulte Mitarbeiter selbst durch. Als Alternativen hierzu bieten sich die Beauftragung eines
Inkassobüros oder eines Rechtsanwalts an.
Viele Gläubiger nutzen auch die Möglichkeit, ihre bestehenden Forderungen an ein Unternehmen,
das sich auf Inkasso spezialisiert hat, zu verkaufen. Dies hat unter anderem den Vorteil, dass Ihre eigene
Liquidität verbessert wird und Sie nicht noch womöglich einen
Kredit aufnehmen müssen, um den ausstehenden Betrag auszugleichen.
Außerdem sind Sie den Problemfall los, entlasten ihre Mitarbeiter und können sich auf die Anbahnung neuer Geschäfte konzentrieren.
Rechtlich geht mit dem Verkauf die ausstehende Summe an das Inkasso-Büro über.
Eine effektive und schnelle Forderungsbeitreibung ist in der heutigen Zeit für jeden Gewerbetreibenden notwendig.
Die Insolvenzen nehmen immer mehr zu und die Zahlungsmoral der Schuldner/Kunden lässt zu wünschen übrig.
Nicht nur Unternehmen, sondern auch die Öffentliche Hand und immer mehr Verbraucher zahlen
trotz mehrfacher Mahnungen nicht. Finanzschwache Kunden versuchen durch ein Hinauszögern der Zahlung
oder durch Ratenzahlungen die eigene Liquidität so lange wie möglich aufrecht zu erhalten
("Ich warte selbst auf einen größeren Geldeingang aus einem Kundenauftrag";
"Ich habe zwar Ihre Mahnung erhalten, nicht aber die zugehörige Rechnung,
übersenden Sie mir diese bitte noch" usw.)
Trotz der zunehmenden Schwierigkeiten bei der Forderungsbeitreibung aufgrund der schlechten Finanzlage
und Zahlungsmoral zahlreicher Schuldner sollten Sie sich als Gläubiger auf die legalen und
anerkannten Wege des Inkassos beschränken und von der Beauftragung zwielichtiger Unternehmen,
die schnellen und sicheren Geldeingang gegen hohe Erfolgsprovisionen versprechen und dem Schuldner/Kunden
durch bedrohlich wirkende Mitarbeiter persönliche Besuche abstatten lassen wollen, absehen.
Andernfalls laufen Sie Gefahr, wegen des möglichen strafrechtlich relevanten Verhaltens,
das die beauftragten "Unternehmen" gegenüber dem Schuldner/Kunden
an den Tag legen, selbst belangt zu werden.
Haben die
Mahnungen
nicht den gewünschten Erfolg erzielt; der Schuldner ist seinen Zahlungspflichten noch immer
nicht nachgekommen, schaltet der Gläubiger das Inkasso ein. Anwälte, die sich im
Wirtschaftsrecht auskennen,
arbeiten oft auch als Inkassoanwälte. Da sehr säumige Schuldner oft die Wohnanschrift ändern, ist es mitunter notwendig einen
Detektiv zu beauftragen, der Ermittlungen, eventuell auch mit
Videoüberwachungen durchführt und die Schuldner aufspürt. Gerichtsvollzieher, als Hand des Gesetzes,
werden nach erfolglosen Bemühungen eingeschaltet, auf juristischem Wege das Geld, die offene
Forderung „einzutreiben". Das Aufgabenspektrum umfasst die Prüfung
der persönlichen Lebensumstände und der Vermögensverhältnisse des Schuldners mit dem Ziel, dass der Schuldner
sein Forderungen begleicht. Sieht der Gerichtsvollzieher keinerlei Möglichkeiten, dass die Forderung in irgendeiner
Form beglichen werden kann, fordert er die eidesstattliche Versicherung (Offenbarungseid) des Schuldners.
Notfalls kann es zu Zwangsvollstreckungen kommen. Da Anwälte, die auch
Inkasso-Leistungen anbieten, über ein gutes Netzwerk
verfügen, verleihen sie auch im Ausland den Forderungen Nachdruck.
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