Inkasso-Logo Mahnerfolg » Anwaltsverzeichnis
» Inkasso-Nachrichten
» Juristische Bücher

Benutzerdefinierte Suche



  Newsletter Recht   kostenlos anfordern

  RSS Feed des Inkasso-Webkatalogs kostenlos abonnieren Inkasso Anwälte
  RSS Feed der Rechtsgebiete kostenlos abonnieren Bücher Recht
  RSS Feed der neuen Gerichtsurteile Besprechungen Gerichtsurteile
  RSS Feed der Inkasso-Nachrichten kostenlos abonnieren Inkasso News
  RSS Feed von Mahnerfolg - Supercheck kostenlos abonnieren Supercheck
  Anwalt
  Rechtsanwalt
  Inkasso
  Inkassobüro
  Erste Mahnung
  Zweite Mahnung
  Dritte Mahnung
  Mahnungen
  Mahnbescheid
  Mahnbescheide


Mahnbescheid und gerichtliches Mahnverfahren

Bei Erfolglosigkeit vorangegangener Mahnungen kann der Gläubiger gegen den Schuldner/Kunden das gerichtliche Mahnverfahren einleiten. Reagiert also der Schuldner auf die Mahnung(en) nicht, so kann der Gläubiger gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen und einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids stellen. Das gerichtliche Mahnverfahren ist aber nur zulässig bei fälligen und nicht von einer noch zu erbringenden Gegenleistung abhängigen Ansprüchen auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme in inländischer Währung.

Mit dieser weiteren Forderungsbeitreibung per gerichtlichem Mahnbescheid kann der Gläubiger einen Rechtsanwalt oder ein Inkassounternehmen beauftragen, muss dies jedoch nicht zwingend tun, sondern kann den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids auch selbst beim zuständigen Mahngericht stellen.







Kontakt |  Impressum |  Datenschutz