Adressermittlungen negativ verlaufen - was nun?
11. April 2007Verlaufen Adressermittlungen negativ, verbleiben verschiedene Möglichkeiten:
1. Übernahme in Supercheck Monitor. Hier überwachen wir kostenfrei so lange Sie möchten die gesuchte Person. Die Adresse durchläuft mehrfach die Woche unsere internen und externen Datenbanken , welche kontinuierlich aktualisiert werden. Ermitteln wir die von Ihnen gesuchte Person für einen anderen unserer 10.000 Kunden, so erinnern wir uns, dass Sie die gleiche Person suchen und übermitteln Ihnen die neue Adresse (zustellbarkeitsgeprüft) für 8,50 Euro nur bei Erfolg.
2. Bei einer Adressermittlung mit einem Forderungshintergrund über 100 Euro, bei welcher die Voranschrift nicht älter als 6-8 Monate alt ist, empfehlen wir die “vor Ort” Ermittlung (Dauer 5-15 Tage, 34,00 Euro). Auf Basis der Adresse befragen wir das alte Umfeld der Zielperson und ermitteln so noch ca. jeden 2. Fall positiv.
3. Steht auf dem Ermittlungsergebnis “Code 46″, d. h. “Amtliche Auskunftssperre”, empfehlen wir die Ermittlungsart “Nachermittlung amtliche Auskunftssperre” . Sie faxen uns das berechtigte Interesse (z.B. Rechnung, Mahnung) zu und wir fragen das Einwohnermeldeamt erneut (Kosten: 8,50 Euro) an. So erhalten wir in über 90% der Fälle doch eine Auskunft. (Ausnahmen: Auskunftssperre wegen Kronzeugenregelung)
4. Code 47: Unbekannt verzogen. Hier wurde wahrscheinlich zum Zeitpunkt des Umzugs angefragt. Die Person war einmal dort gemeldet, ist jetzt aber unbekannt verzogen. Da sich über 70% aller ehemals gemeldeten Personen auch wieder neu anmelden, empfiehlt sich bei diesem Ermittlungsergebnis nach 6 Monaten eine erneute isolierte Einwohnermeldeamtsanfrage (Ermittlungsart: Einwohnermeldeamtsanfrage Deutschland, Euro 9,30). Die Erfolgsaussichten dann an eine neue Adresse zu kommen sind verhältnismäßig gut, denn eine Meldung sollte zwischenzeitlich erfolgt sein.
Weitere Handlungsempfehlungen können Sie zukünftig in wenigen Wochen direkt Ihrem Ermittlungsergebnis entnehmen.
Quelle: Supercheck Newsletter
Stichworte: Adressermittlung, Einwohnermeldeamt Anfrage, Unbekannt verzogen
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