Fahrerflucht nach Schaden beim Beladen eines Lkws - OLG Köln vom 19.07.2011 - Az. III-1 RVs 138/11, 1 RVs 138/11
11. Februar 2012Ein “Unfall im Straßenverkehr” im Sinne des unerlaubten Entfernens vom Unfallort gemäß § 142 StGB liegt nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln auch dann vor, wenn der Führer eines auf öffentlicher Straße geparkten Lkws beim Ladevorgang einen Gegenstand statt auf die Ladefläche versehentlich gegen die Seitenwand des Lkws wirft, durch das abprallende Metallteil ein anderes Fahrzeug beschädigt wird und er sich danach vom Unfallort entfernt.
Urteil des OLG Köln vom 19.07.2011
Aktenzeichen: III-1 RVs 138/11, 1 RVs 138/11
jurisPR-VerkR 23/2011, Anm. 2
NJW-Spezial 2011, 652
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