Keine Eintragung der Firma “Outlets.de GmbH” - OLG Frankfurt vom 13.10.2010 - Az. 20 W 196/10
2. Juli 2011Eine zur Eintragung in das Handelsregister beantragte Firma “Outlets.de GmbH” ist nach Auffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main nicht hinreichend zur Kennzeichnung geeignet und weist nicht die erforderliche Unterscheidungskraft auf. Ein “Outlet” kann naturgemäß von vielen Unternehmen betrieben werden. Eine hinreichende Kennzeichnung des Unternehmens ergab sich hier auch nicht aus dem Umstand, dass es die Domain “outlets.de” für sich eingetragen hatte.
Beschluss des OLG Frankfurt vom 13.10.2010
Aktenzeichen: 20 W 196/10
GmbHR 2011, 202
GRUR-RR 2011, 96
Stichworte: GmbH, Handelsregister
Weitere Beiträge:
- Fiktiver Name für Firma eines Einzelkaufmanns zulässig - OLG München vom 08.11.2012 - Az. 31 Wx 415/12
- Rechtsstreit zwischen AG und GmbH eines früheren Vorstandes - OLG Saarbrücken vom 11.10.2012 - Az. 8 U 22/11 - 6
- Impressum: fehlende Angaben zu Vertretungsorgan einer Kapitalgesellschaft - KG Berlin vom 21.09.2012 - Az. 5 W 204/12
- Keine Löschung unwirksamer Gesellschafterbeschlüsse - KG Berlin vom 08.08.2012 - Az. 12 W 23/12
- Nachträgliche Aufhebung der Prozesskostenhilfe bei Falschangaben des Antragstellers - BGH vom 10.10.2012 - Az. IV ZB 16/12