Lärmbelästigung durch gesteigertes Verkehrsaufkommen - AG Berlin-Köpenick vom 02.07.2010 - Az. 4 C 116/10
19. Februar 2011Steigt das Verkehrsaufkommen einer innerstädtischen Straße durch den Ausbau eines nahe gelegenen Autobahnzubringers und sind die Fenster eines Mietshauses an dieser Straße nicht ausreichend isoliert, können die Mieter des Hauses wegen des herabgesetzten Wohnwertes eine Mietminderung von 7,5 Prozent vornehmen.
Urteil des AG Berlin-Köpenick vom 02.07.2010
Aktenzeichen: 4 C 116/10
Grundeigentum 2010, 1277
Stichworte: Mietminderung
Weitere Beiträge:
- BGH erleichtert Nachweis von Lärmbeeinträchtigungen - BGH vom 29.02.2012 - Az. VIII ZR 155/11
- Mietminderung betrifft auch Betriebskosten - BGH vom 13.04.2011 - Az. VIII ZR 223/10
- Mieter haftet für von ihm verursachte Mietminderungen - AG Bremen vom 09.03.2011 - Az. 17 C 105/10
- Mietminderung wegen zu kleiner Fläche einer möblierten Wohnung - BGH vom 02.03.2011 - Az. VIII ZR 209/10
- Nächtliche Schnarchgeräusche kein Mietmangel - AG Bonn vom 25.03.2010 - Az. 6 C 598/08