Selbstständiges Beweisverfahren: Erkennbarkeit von Bauschäden - BGH vom 08.10.2009 - Az. V ZB 84/09
12. März 2010In einem selbstständigen Beweisverfahren kann nicht nur festgestellt werden, ob und in welchem Umfang Mängel an einem Bauwerk vorliegen. Dem Sachverständigen kann auch die Frage vorgelegt werden, ob Schäden und Mängel eines Gebäudes für dessen Eigentümer bzw. Bewohner erkennbar waren. Dies kann für etwaige Gewährleistungsansprüche von entscheidender Bedeutung sein.
Beschluss des BGH vom 08.10.2009
Aktenzeichen: V ZB 84/09
BGHR 2009, 1272
BauR 2009, 1793
Stichworte: Gewährleistung
Weitere Beiträge:
- Kein Einfluss einer Sicherungsübereignung auf Gewährleistungsansprüche - OLG Stuttgart vom 01.12.2009 - Az. 6 U 248/08
- Gewährleistung beim Unternehmenskauf - OLG Köln vom 29.01.2009 - Az. I-12 U 20/08
- Bagatellmangel bei Teppichbodenverlegung - KG Berlin vom 15.09.2009 - Az. 7 U 120/08
- Kein Abzug "neu für alt" bei Mängelbeseitigung - LG Münster vom 13.05.2009 - Az. 1 S 29/09
- Oldtimerkauf: vom Käufer erstelltes Wertgutachten unerheblich - OLG Brandenburg vom 01.07.2008 - Az. 6 U 120/07