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Sozialversicherungsbeiträge für Goldmünzen anlässlich Weihnachtsfeier - LSG Niedersachsen vom 25.09.2009 - Az. L 4 KR 109/07


Sozialversicherungsbeiträge für Goldmünzen anlässlich Weihnachtsfeier - LSG Niedersachsen vom 25.09.2009 - Az. L 4 KR 109/07

9. März 2010

Schenkt der Betriebsinhaber jedem seiner Mitarbeiter bei einer Weihnachtsfeier Krügerrand-Goldmünzen für jeweils 7.450 Euro, unterliegt der Wert der Zuwendung nicht nur der Lohnsteuer, sondern auch der Sozialversicherungspflicht.

Urteil des LSG Niedersachsen vom 25.09.2009
Aktenzeichen: L 4 KR 109/07
Betriebs-Berater 2010, 180

     

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