» Briefeinwurf kurz vor angegebener Leerungszeit - BGH vom 20.05.2009 - Az. IV ZB 2/08
Dienstag, den 3. November 2009Wenn eine prozessuale Frist oder ein Termin versäumt wird, kann die Wirkung der Versäumnis auf Antrag durch die sogenannte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beseitigt werden. Voraussetzung ist, dass den Betroffenen am Versäumen der Frist […]
Fristversäumnis