Das Oberlandesgericht Hamm sprach einem Angehörigen eines Presseorgans für eine verdeckte Recherche das Recht zur Einsichtnahme in die vollständigen Handelsregisterakten (Sonder- und Hauptband) einer Firma zu. Denn bereits der öffentliche Teil der Handelsregisterakten eröffnet eine weite Einsichtsmöglichkeit zulasten der Eingetragenen. Über diese offenen Angaben hinaus sind im nicht öffentlichen Hauptband nur wenige persönlich sensible Angaben