Das Landgericht Hamburg erklärte eine so genannte Holzklausel in einem Formularmietvertrag, wonach der Mieter verpflichtet sein soll, in der Wohnung lackierte Holzteile entweder weiß oder in einem hellen Farbton gestrichen oder in dem Farbton zurückzugeben, den sie bei Vertragsbeginn hatten, wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters für unwirksam. Die Verpflichtung, die Holzteile in einem bestimmten Farbton