Ein Verbraucher kann den Abschluss eines ihm gewährten Darlehens im Falle einer unterbliebenen oder fehlerhaften Widerrufsbelehrung durch die Bank auch noch nach Jahren widerrufen. Haben mehrere Verbraucher als Darlehensnehmer einen Verbraucherdarlehensvertrag mit einer Bank abgeschlossen, kann jeder von ihnen seine auf Abschluss des Darlehensvertrags gerichtete Willenserklärung selbstständig widerrufen. Das Widerrufsrecht bleibt auch dann bestehen, wenn