Zurückhaltung beim Verdacht des sexuellen Missbrauchs - OLG Frankfurt/Main vom 19.05.2010 - Az. 1 U 49/09
27. Juli 2010Wer von einem anderen öffentlich unberechtigt des Kindesmissbrauchs verdächtigt wird, kann von diesem Unterlassung der ehrverletzenden Äußerungen und Schadensersatz fordern.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sprach einem Pädagogen eine Entschädigung von 2.000 Euro gegen einen Psychotherapeuten zu, der irrtümlich behauptet hatte, der Mann habe als ehrenamtlicher Fußballtrainer ein Kind sexuell missbraucht. Der Therapeut teilte seinen Verdacht u.a. dem gemeinnützigen Verein mit, bei dem der Mann beschäftigt war. Der musste daraufhin seine Beschäftigung aufgeben. Das Gericht vertrat die Auffassung, die Mitteilung des Tatverdachts hätte sich auf die staatlichen Ermittlungsbehörden oder das Jugendamt beschränken müssen. Keinesfalls hätte der Psychotherapeut mit seinem unsicheren Verdacht an die Öffentlichkeit gehen dürfen. Das Ermittlungsverfahren gegen den Verdächtigten wurde schließlich eingestellt.
Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 19.05.2010
Aktenzeichen: 1 U 49/09
Justiz Hessen online
Stichworte: Schadensersatz
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