Bei der Verwendung von Produktbildern im Internet, insbesondere auf Verkaufsplattformen wie eBay, ist Vorsicht geboten. Handelt es sich um ein urheberrechtlich geschütztes Werk, zieht die nicht genehmigte Nutzung in vielen Fällen Unterlassungs- und Schadensersatzforderungen des Urhebers nach sich. Jedoch genießt nicht jede Abbildung den rechtlichen Schutz des Urheberrechts. Dieser greift beispielsweise dann nicht ein, wenn