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Arbeitgeberermittlung bei Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (EV)

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Gibt ein Schuldner eine eidesstattliche Versicherung (EV) ab, so warten viele Gläubiger erst einmal die 3 Jahre Schonfrist ab um dann im Rahmen einer Wiedervorlage aktiv zu werden ggf. Vermögensverzeichnisse erneut abzugleichen. Dass diese Vorgehensweise zu spät ist, beweist eine repräsentative Menge an Arbeitgeberermittlungen die Supercheck für ein Inkasso Unternehmen durchgeführt hat.So konnte Supercheck in knapp 30% aller Fälle einen Arbeitgeber ermitteln, denn Schuldner versuchen zeitnah einer neuen Arbeit nachzugehen um Einkommen zu generieren. Nur erzählen Sie das ihrem Gläubiger nicht. Durch die Ermittlung des Arbeitgebers wird eine Lohnpfändung möglich, denn gerade hier gilt es für den Gläubiger: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.

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ArbeitgeberermittlungEidesstattliche Versicherung

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