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Anschriftenermittlung - Adressermittlung - Einwohnermeldeamtsanfrage - Schuldnersuche - Personensuche - Unbekannt verzogen

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  • Auskünften der Einwohnermeldeämter können widersprochen werden

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    Automatisierte Übermittlung der Einwohnermeldeamtsdaten: Neben den Melderegisterauskünften gibt es zahlreiche Datenübermittlungen, die im Gesetz geregelt sind. Die Meldebehörde darf beispielsweise Alters- und Ehejubiläumsdaten an die Presse weitergeben. Einwohner haben die Möglichkeit, ohne Begründung Übermittlungen unbefristet sperren zu lassen. Somit entfallen automatisierte Datenübermittlungen ohne berechtigtes Interesse! Manuelle Auskunftssperren: Die Sperre der Melderegisterauskunft kann dann beantragt werden,

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  • Nachmeldungen vom Amt

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    In 2 Promille aller Ermittlungen kommt es zu so genannten Nachmeldungen der Einwohnermeldeämter. D.h. das Amt erteilt nachträglich und freiwillig eine Auskunft zu einer vorangegangenen Ermittlung. Dies passiert insbesondere z.B. dann wenn seitens des Einwohnermeldeamts örtliche Ermittlungen durchgeführt wurden, die zu neuen Erkenntnissen führten. Oder wenn eine amtliche Auskunftssperre aufgehoben wurde. Diese Nachmeldungen sind absolut

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