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  • Einfache und erweiterte Einwohnermeldeamtsauskünfte

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    In der Regel genügt die einfache Melderegisterauskunft in Stufe III. Sollten Sie jedoch einmal eine erweiterte EMA benötigen, sprechen Sie uns bitte an. Die Kosten hierfür sind höher (6,00 Euro Handlingpauschale) und hängen vom jeweiligen Amt ab (8 bis 40 Euro). Bei der einfachen Melderegisterauskunft darf die Meldebehörde aus dem Melderegister Auskunft über Vor- und

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  • Adress-Ermittlung: Wie wird Erfolg definiert?

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    Viele Unternehmen nutzen Datenquellen, ohne sie direkt zu hinterfragen. Erfolgsstatistiken selbst können das Bild schöner aussehen lassen, als es in Wirklichkeit ist. Gerade große Unternehmen haben Probleme den Erfolg einer Adress-Ermittlung zu messen. Denn wirklich wichtig ist nicht, was auf dem Papier als neue Anschrift zurückgemeldet wurde, sondern wie viele neue Adressen tatsächlich zustellbar waren.

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  • Elektronisches Meldewesen – ab 2009 geht es los

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    Die Föderalismuskommission hat beschlossen, dass das Meldewesen von kommunaler Hand in die Verantwortlichkeit des Bundes übergeht. So wird es auch in Deutschland – neben dem bereits sehr gut funktionierenden Österreich – ein elektronisches Melderegister geben. Bis 2007 müssen sämtliche 5.900 Einwohnermeldeämter „innerbehördlich“ vollelektronisch miteinander kommunizieren. Und ab 2009 wird es unter Berücksichtigung eines geänderten Melderechtsrahmengesetzes

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