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Vollstreckungsauskünfte – die Allzweckwaffe

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Vollstreckungsauskünfte – die Allzweckwaffe

Im Rahmen einer erfolgreichen Vollstreckung gibt es für Anwälte diverse Möglichkeiten. Umfassende Informationen über die Zielperson bzw. Zielfirma entscheiden über die weiteren Schritte und den Erfolg. Beispielsweise führen viele Kanzleien eine Bonitätsprüfung über die Person durch und bei einem harten Negativmerkmal (Eidesstattliche Versicherung, Insolvenz, Haft) wird die Arbeit nach Erwirkung eines Titels erst einmal eingestellt.

Das muss jedoch nicht sein. Erfahrungsgemäß versuchen belastete Schuldner zeitnah einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen, und dies teilweise mit gutem Erfolg um wieder Einkommen zu generieren. Nur dem Gläubiger wird das nicht mitgeteilt. Über eine Arbeitgeber-Ermittlung (auch isoliert beauftragbar) kann in solchen Fällen der Arbeitgeber ermittelt und eine Lohnpfändung angestrengt werden. Gegebenenfalls müssen Sie sich auch nicht direkt an den Arbeitgeber wenden, sondern können direkt mit dem Schuldner über eine Ratenzahlung verhandeln. So verhindern Sie, dass der Arbeitgeber dem Schuldner gegebenenfalls den Arbeitsplatz aufgrund der vielleicht verheimlichten Schuldentatsachen kündigt.

Die Vollstreckungsauskunft (über Supercheck , Kosten: 30,00 Euro, 5-15 Tage) ist das ideale Produkt im Rahmen der Vollstreckung, denn sie kombiniert eine Bonitätsprüfung, eine Arbeitgeber-Ermittlung, eine Umfeldrecherche und gegebenenfalls Auskünfte über Immobilieneigentum. So entsteht ein aktuelles sowie umfassendes Bild über die Zielperson / Zielfirma, auf dessen Basis sich dann zukünftige Entscheidungen viel besser fällen lassen.

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