Gibt ein Schuldner eine eidesstattliche Versicherung (EV) ab, so warten viele Gläubiger erst einmal die 3 Jahre Schonfrist ab um dann im Rahmen einer Wiedervorlage aktiv zu werden ggf. Vermögensverzeichnisse erneut abzugleichen. Dass diese Vorgehensweise zu spät ist, beweist eine repräsentative Menge an Arbeitgeberermittlungen die Supercheck für ein Inkasso Unternehmen durchgeführt hat.So konnte Supercheck in