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Zahl der Privatinsolvenzen steigt – immer mehr Menschen verziehen unbekannt

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Seit Einführung der Verbraucherinsolvenz im Jahr 1999 meldet das Statistische Bundesamt mit 8002 Insolvenzen den jemals höchsten gemessenen Monatswert. Seit 1999 ist die Zahl der Privatinsolvenzen auf 237.000 gestiegen. Gegenüber dem Vergleichsmonat Mai 2005 stieg die Anzahl um über 54 Prozent. Gründe für Privatinsolvenzen sind insbesondere Verschuldung durch Arbeitslosigkeit und Scheidungen. Beide Insolvenzursachen sind auch Hauptgründe für einen Umzug. Der Zusammenhang ist bemerkenswert, denn auch Supercheck meldet als einer der führenden Adressermittler unbekannt verzogener Kunden und Schuldner einen Anstieg der Ermittlungsmengen für Mai und Juni um 23 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Das Problem multipliziert sich, denn eine Person hinterlässt erfahrungsgemäß zwischen fünf und sieben Gläubiger, welche allesamt aufwändige und teils kostenintensive Adressermittlungen durchführen müssen. Und eine Adressermittlung muss sein, denn ohne zustellfähige Adresse können die Gläubiger ihre Forderungen nicht durchsetzen und müssen diese abschreiben. Das Abschreiben von Forderungen ist wiederum eine der Hauptinsolvenzursache bei Firmen.

++ Verwischen von Spuren ++
Die Methoden der Schuldner werden immer raffinierter. Viele melden sich nicht mehr an-, ab- oder um und sind so über eine Einwohnermeldeamtsanfrage nicht zu ermitteln. Oft werden falsche Angaben bereitgestellt, um die Gläubiger auf eine falsche Fährte zu locken, wie z.B. „Verzogen nach Italien“, dabei wohnt der Schuldner direkt um die Ecke. Manche Schuldner versehen Briefe von Gläubigern sogar eigenhändig mit dem Vermerk „unbekannt verzogen“ und schicken ihn zurück. In besonders dreisten Fällen wird eine Todesannonce in die Zeitung gesetzt, wohl wissend, dass diese Sterbeeinformationen von einigen Adresshändlern erfasst und in Sterbedateien zusammengefasst an Unternehmen weitergeleitet werden. So tauchen bei vielen Unternehmen Lebendige auf einmal als verstorben auf. Die Gläubiger stellen dann die Nachforschungen ein, der Schuldner hat sein Ziel erreicht. Dass diese Handlungen der Schuldner ordnungswidrig, illegal oder auch den Straftatbestand der Dokumentenfälschung erfüllen, ist dem einen oder anderen Schuldner mittlerweile egal.

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