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Einfache und erweiterte Einwohnermeldeamtsauskünfte

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In der Regel genügt die einfache Melderegisterauskunft in Stufe III. Sollten Sie jedoch einmal eine erweiterte EMA benötigen, sprechen Sie uns bitte an. Die Kosten hierfür sind höher (6,00 Euro Handlingpauschale) und hängen vom jeweiligen Amt ab (8 bis 40 Euro).

Bei der einfachen Melderegisterauskunft darf die Meldebehörde aus dem Melderegister Auskunft über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften einzelner bestimmter Einwohnerinnen oder Einwohner geben. Im Bereich der Adressermittlung genügt die einfache Melderegisterauskunft.

Bei der erweiterten Melderegisterauskunft dürfen zusätzlich zu den oben genannten Daten Tag und Ort der Geburt, frühere Vor- und Familiennamen, Familienstand, beschränkt auf die Angaben, ob verheiratet oder nicht, Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften, Tag des Ein- und Auszugs, gesetzliche Vertreter sowie Sterbetag und -ort mitgeteilt werden, wenn ein berechtigtes Interesse an dieser Auskunft glaubhaft gemacht wird.
In diesen Fällen hat die Meldebehörde die betroffene Person über die Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft unter Angabe des Datenempfängers unverzüglich zu unterrichten. Eine erweiterte EMA wird somit z.B. von Versicherungen angefordert, die aus versicherungstechnischen Gründen z.B. das genaue Abmelde- oder Sterbedatum benötigen.

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Einwohnermeldeamtsauskunft

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