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Nachmeldungen vom Amt

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In 2 Promille aller Ermittlungen kommt es zu so genannten Nachmeldungen der Einwohnermeldeämter. D.h. das Amt erteilt nachträglich und freiwillig eine Auskunft zu einer vorangegangenen Ermittlung.

Dies passiert insbesondere z.B. dann wenn seitens des Einwohnermeldeamts örtliche Ermittlungen durchgeführt wurden, die zu neuen Erkenntnissen führten. Oder wenn eine amtliche Auskunftssperre aufgehoben wurde. Diese Nachmeldungen sind absolut freiwillig und von Amt zu Amt verschieden. In jedem Fall absolut selten.

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mahnerfolg-supercheck ― 29. September 2007 | Kommentare sind geschlossen

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