Mahnerfolg.de präsentiert Supercheck

Anschriftenermittlung - Adressermittlung - Einwohnermeldeamtsanfrage - Schuldnersuche - Personensuche - Unbekannt verzogen

Startseite › Supercheck › P-Konto: Pfaendungsschutzkonto ab 01. Juli 2010

P-Konto: Pfaendungsschutzkonto ab 01. Juli 2010

mahnerfolg-supercheck

Das Pfändungsschutzkonto (auch P-Konto) wird ein besonderes Girokonto sein, das im Falle einer Pfändung dem Schuldner die Verfügung über den monatlichen pfändungsfreien Betrag ermöglicht. Das P-Konto wird vom Geldinstitut nur nach vertraglicher Vereinbarung eingerichtet. Jede Person kann nur ein P-Konto einrichten. Die Vorschriften zum P-Konto treten ab dem 1. Juli 2010 in Kraft. (Quelle: Wikipedia)

Achtung: Auch Kreditkartenkonten können als P-Konto geführt werden.

Ein Sockelbetrag von derzeit 985,15 Euro monatlich ist demnach pfändungsfrei. Unter bestimmten Voraussetzungen, z.B. bei Unterhaltsverpflichtungen des Schuldners, ist dieser Basispfändungsschutz aufzustocken. Einen entsprechenden Nachweis hat der Schuldner jedoch zu erbringen. Nicht genutzte pfändungsfreie Beträge eines Monats werden auf den Folgemonat übertragen.

Quelle: Supercheck Newsletter
Anmeldung für Neukunden: Hier klicken

Supercheck
Pfändung Pfändungsschutzkonto

Anmeldung und Login:

  • Supercheck Anmeldung für Neukunden mit 10,00 € Preisvorteil
  • Supercheck Kunden-Login

Supercheck Info PDF:

  • Fakten-Warum-Supercheck
  • Problem-Lösung-Erklärung
  • Nutzungsanleitung Online Portal
  • Produkte + Preise PDF Gesamtkatalog

EU-DSGVO

Ab Mai 2018 gilt die neue Datenschutzgrundverordnung, die den Schutz personenbezogener Daten stärken soll.
Nähere Informationen dazu finden Sie hier:

Information nach Art. 13 EU-DSGVO

Information nach Art. 14 EU-DSGVO

  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz