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Anschriftenermittlung - Adressermittlung - Einwohnermeldeamtsanfrage - Schuldnersuche - Personensuche - Unbekannt verzogen

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  • Erweiterte Einwohnermeldeamtsanfragen – wann werden diese benötigt?

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    Für die Adressermittlung genügt generell eine einfache Melderegisterauskunft. Diese liefert in der Regel ausreichende Informationen über die Meldeanschrift. In bestimmten Fällen sind jedoch erweiterte Melderegisterauskünfte notwendig, etwa wenn die Person verstorben ist oder ins Ausland verzogen ist und dadurch z.B. Versicherungs- oder Versorgungsleistungen enden. In diesen Fällen benötigt man das genaue Sterbedatum bzw. das genaue

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  • Umzugsverhalten der Deutschen bringt Staat 200 Mio Euro

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    Während jeder US-Amerikaner im Durchschnitt alle 5 Jahre umzieht, haben wir in Deutschland den Faktor 8 bereits erreicht. Gründe für Umzüge sind meist wirtschaftlicher Natur oder die Trennung vom Partner. Schuldner ziehen 3 Mal häufiger um als Nichtschuldner und hinterlassen in der Regel 5-7 Gläubiger, die zumeist in der Folge multiple Einwohnermeldeamtsanfragen auslösen. Auf diese

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  • Meldewesen / EMA – bald vollelektronisch, aber nicht besser

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    Wie Sie wissen, beginnt ab 01. Januar 2009 die Zeit der (fast) rein elektronischen Melderegisterauskunft (EMA). Unternehmen können dann einfache Melderegisterauskünfte sukzessive nicht mehr schriftlich anfordern oder zahlen einen überproportional höheren Preis. Als eines der e-Government-Projekte zielt der Staat darauf ab, seine Umsätze mit weniger Personal abzuwickeln.Diese „Do-it-yourself“ Variante führt jedoch zu teils deutlich schlechteren

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  • Auskünften der Einwohnermeldeämter können widersprochen werden

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    Automatisierte Übermittlung der Einwohnermeldeamtsdaten: Neben den Melderegisterauskünften gibt es zahlreiche Datenübermittlungen, die im Gesetz geregelt sind. Die Meldebehörde darf beispielsweise Alters- und Ehejubiläumsdaten an die Presse weitergeben. Einwohner haben die Möglichkeit, ohne Begründung Übermittlungen unbefristet sperren zu lassen. Somit entfallen automatisierte Datenübermittlungen ohne berechtigtes Interesse! Manuelle Auskunftssperren: Die Sperre der Melderegisterauskunft kann dann beantragt werden,

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  • Elektronisches Melderegister löst nicht das Problem „unbekannt verzogen“

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    Nach wie vor steigt der Anteil derjenigen Menschen, die sich weder an- ab- oder ummelden. Schätzungsweise 6-8% der Gesamtbevölkerung in Deutschland sind melderechtlich nicht erfasst. Ein Verstoß gegen die Meldevorschriften stellt lediglich eine Ordnungswidrigkeit und somit kein wirkliches Problem dar. Denn nicht gemeldete Personen können dennoch einer Arbeit nachgehen, Strom und Wasser beziehen, telefonieren, etc.

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  • Deutschland auf dem Weg zu einem elektronischen Meldewesen

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    Ab 2009 ist es auch in Deutschland soweit. Dann werden Melderegisterauskünfte nur noch elektronisch erteilt. Einige der über 5900 Einwohnermeldeämter bieten bereits elektronische Auskünfte an. Supercheck rät jedoch aus verschiedenen Gründen von deren Nutzung ab:++ Niedrige Erfolgsquote ++ Sie kostet Unternehmen letztlich mehr, da durch weniger zustellfähige neue Anschriften (Unterschied: bis zu 30%) weniger offene

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  • Einwohnermeldeamtsanfragen Österreich – jetzt LIVE

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    Unternehmen, die in Österreich Anschriften ermitteln lassen möchten, müssen nun nicht mehr die kostenträchtigere Auslandsermittlung wählen. Ab sofort können Sie direkt aus Ihrem Kundenbereich Einwohnermeldeamtsanfragen in Österreich durchführen. Kosten: EUR 8,50 je Anfrage Ermittlungszeit: 2-5 Tage Erfolgsquote: 65-90% (durchschnittlich) Wir korrigieren und nachbearbeiten auch Fehlauskünfte. Wir prüfen Identitäten bei Namensänderungen und führen – falls erforderlich

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  • Elektronisches Meldewesen – ab 2009 geht es los

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    Die Föderalismuskommission hat beschlossen, dass das Meldewesen von kommunaler Hand in die Verantwortlichkeit des Bundes übergeht. So wird es auch in Deutschland – neben dem bereits sehr gut funktionierenden Österreich – ein elektronisches Melderegister geben. Bis 2007 müssen sämtliche 5.900 Einwohnermeldeämter „innerbehördlich“ vollelektronisch miteinander kommunizieren. Und ab 2009 wird es unter Berücksichtigung eines geänderten Melderechtsrahmengesetzes

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