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Erweiterte Einwohnermeldeamtsanfragen – wann werden diese benötigt?

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Für die Adressermittlung genügt generell eine einfache Melderegisterauskunft. Diese liefert in der Regel ausreichende Informationen über die Meldeanschrift. In bestimmten Fällen sind jedoch erweiterte Melderegisterauskünfte notwendig, etwa wenn die Person verstorben ist oder ins Ausland verzogen ist und dadurch z.B. Versicherungs- oder Versorgungsleistungen enden. In diesen Fällen benötigt man das genaue Sterbedatum bzw. das genaue Abmeldedatum. Solche Informationen sind generell nur über erweiterte Auskünfte zu erhalten. Diese müssen manuell bei den Einwohnermeldeämtern angefordert werden. Der Preis für eine erweiterte Auskunft ist bis zu 3x so hoch wie für eine einfache Auskunft. Hinzu kommt noch eine Handlingsgebühr von 4,00 Euro seitens Supercheck. Generell muss vorher ein schriftliches berechtigtes Interesse eingereicht werden. Erweiterte Einwohnermeldeamtsanfragen können nicht über das Portal beauftragt werden, sondern werden individuell angefordert.Informations-Spektrum einer erweiterten EMA:

– Sterbedatum
– Sterbeort, ggf. Aktenzeichen des zuständigen Standesamtes
– Geburtsdatum
– Vor-Anschriften
– Titel

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EinwohnermeldeamtsanfrageMelderegisterauskunft

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