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Große Teile der Bevölkerung melderechtlich nicht erfasst

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Schätzungsweise 6-8% der in unserem Land lebenden Bevölkerung ist nicht gemeldet. Dieser Personenkreis geht ggf. einer geregelten Arbeit nach, zahlt Miete, kauft bei Versandhandelsunternehmen ein, konsumiert Strom, telefoniert oder bezieht Produkte und andere Dienstleistungen. Denn für den Bezug vieler alltäglicher Dinge ist eine Meldung beim Amt nicht zwingend Voraussetzung.

Wenn Menschen nicht gemeldet sind, können sie auch nicht über eine Einwohnermeldeamtsanfrage ermittelt werden. Hier sind andere Methoden gefragt wie z.B. unsere Ermittlungsstufen I (Eigenbestand: 7 Mio Personen) und II (Konsumentendatenbanken) um an die neue Anschrift zu gelangen.

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Einwohnermeldeamtsanfrage

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Elektronisches Melderegister löst nicht das Problem „unbekannt verzogen“

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