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Deutschland auf dem Weg zu einem elektronischen Meldewesen

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Ab 2009 ist es auch in Deutschland soweit. Dann werden Melderegisterauskünfte nur noch elektronisch erteilt. Einige der über 5900 Einwohnermeldeämter bieten bereits elektronische Auskünfte an. Supercheck rät jedoch aus verschiedenen Gründen von deren Nutzung ab:++ Niedrige Erfolgsquote ++
Sie kostet Unternehmen letztlich mehr, da durch weniger zustellfähige neue Anschriften (Unterschied: bis zu 30%) weniger offene Rechnungen oder Mahnungen zugestellt werden können.

++ Keine Toleranzen ++
Elektronische EMA akzeptieren keine Toleranzen in der Schreibweise. Lautet die Anfrage etwa nach „Hans-Dieter Müller“, die Person ist aber als „Hans Dieter Müller“ ohne Bindestrich oder als Hans-Dieter Mueller registriert, erscheint die Meldung, dass der Gesuchte „im Melderegister nicht zu ermitteln“ ist. Der Grund ist kein technischer, sondern ein haftungsrelevanter. Würde das System selbständig entscheiden, könnte eine andere Person mit gleichem oder ähnlichem Namen angegeben werden. Das kann verheerende Folgen haben, wenn beispielsweise ein Mahnbescheid einer falschen Person zugeht

++ Umlaute werden nicht erkannt ++
Umlaute werden häufig nicht erkannt bzw. umgesetzt, Müller ist nicht gleich Mueller

++ Sonderzeichen ++
Wenn Sonderzeichen wie ; , – in einem Datensatz sind, führt dies mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits dazu, dass es keinen Treffer gibt

++ Drehfehler in PLZ werde nicht erkannt ++
Drehfehler in PLZ oder Schreibfehler bei Straßen und Ortsangaben führen häufig ebenfalls zu Negativergebnissen

++ Risiko bei Doppelnamen ++
Risiko bei Doppelnamen: Hans-Jürgen Müller, angefragt wurde jedoch Hans-D. Müller

Supercheck führt zugunsten einer höheren Erfolgsquote in Stufe III aus diesem Grunde bislang ausschließlich manuelle Einwohnermeldeamtsanfragen durch. Sollte sich das Melderechtsrahmengesetz in nächster Zeit ändern, und damit die Voraussetzung für einen sinnvollen elektronischen Datenabgleich (inkl. Plausibilisierung / Namenssuche / Ausmerzung o.g. Kritikpunkte) geschaffen werden, so steht einer elektronischen Einwohnermeldeamtsanfrage nichts mehr im Weg.

Der Vorteil:
Bei einer Anfrage auf postalischem Weg erkennt der Sachbearbeiter Nuancen und Fehler bei der Schreibweise von Name, Vorname oder Adresse und erhöht damit insgesamt die Erfolgsquote. Der Unterschied kann bis zu 30% ausmachen. Zudem können wir Ihnen dieses amtliche Dokument mit Stempel und Unterschrift jederzeit zur Verfügung stellen.

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