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Rechtsanwalt und Inkasso
Der Rechtsanwalt kann, muss aber nicht auf ein bestimmtes Rechtsgebiet spezialisiert sein.
Durch seine Ausbildung als Volljurist besitzt er die Befähigung zum Richteramt und ist
berechtigt, als Allgemeinanwalt das gesamte Spektrum anwaltlicher Tätigkeiten abzudecken.
Damit besitzt auch jeder zugelassene Rechtsanwalt die Befugnis, Sie beim Inkasso zu unterstützen.
Klären Sie am besten im persönlichen Gespräch, ob der Rechtsanwalt Ihrer Wahl bereit ist,
Ihnen bei Ihren Inkasso-Problemen zu helfen. Das Inkasso durch den Rechtsanwalt umfasst u.a.
die Erstellung und Versendung von anwaltlichen Mahnschreiben sowie die Beantragung
von gerichtlichen Mahnbescheiden.
Zum Bereich Inkasso gehört im weiteren Sinne auch das Thema
Factoring. Factoring ist eine
Finanzdienstleistung,
die der kurzfristigen Umsatzfinanzierung dienen soll. Ein so genannter Factor kauft
Ihnen Ihre alten Forderungen ab, bezahlt sofort den vereinbarten Kaufpreis und Sie haben mit
dem weiteren Forderungseinzug nichts mehr zu tun. Je nach Höhe der Forderung und des angebotenen
Übernahmepreises kann es sinnvoll sein, zuvor einen Rechtsanwalt zu konsultieren.
Daneben gibt es mehrere Fachanwaltschaften, so den Fachanwalt für
- Arbeitsrecht
- Bau- und Architektenrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Gewerblichen Rechtsschutz
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Insolvenzrecht
- Medizinrecht
- Miet- und Wohnungseigentumsrecht
- Sozialrecht
- Speditions- und Transportrecht
- Steuerrecht
- Strafrecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht
- Verwaltungsrecht
Seit dem 01.11.2006 haben Rechtsanwälte nun grundsätzlich die Möglichkeit,
auf zwei weiteren Gebieten einen Fachanwaltstitel zu erwerben, und zwar
im Urheber- und Medienrecht sowie im Informationstechnologierecht.
Die Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer hat am 11.6.2007 die Einführung
einer weiteren Fachanwaltschaft beschlossen, nämlich die für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Ab dem 01.07.2009 gibt es den Fachanwalt für Agrarrecht als weiteren Fachanwaltstitel.
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