Inkasso-Logo Mahnerfolg » Anwaltsverzeichnis
» Inkasso-Nachrichten
» Juristische Bücher


  Home |  Mitglieder Login |  Anmeldung |  AGB |  Schuldner Info |  Blacklist |  Empfehlen |  Backlinks | 

  Newsletter Recht   kostenlos anfordern

  RSS Feed des Inkasso-Webkatalogs kostenlos abonnieren Inkasso Anwälte
  RSS Feed der Rechtsgebiete kostenlos abonnieren Bücher Recht
  RSS Feed der neuen Gerichtsurteile Besprechungen Gerichtsurteile
  RSS Feed der Inkasso-Nachrichten kostenlos abonnieren Inkasso News
  RSS Feed von Mahnerfolg - Supercheck kostenlos abonnieren Supercheck
  Anwalt
  Rechtsanwalt
  Inkasso
  Inkassobüro
  Erste Mahnung
  Zweite Mahnung
  Dritte Mahnung
  Mahnungen
  Mahnbescheid
  Mahnbescheide



Zweite Mahnung

Ist nach der ersten Mahnung keine Zahlung eingegangen, so kann eine zweite Mahnung erfolgen. Der zeitliche Abstand zwischen erster und zweiter Mahnung hängt davon ab, ob bereits in der ersten Mahnung eine Zahlungsfrist gesetzt wurde. Hatte man in der ersten Mahnung noch keine Zahlungsfrist gesetzt, so ist ein Abwarten von etwa 14 Tagen bis zur zweiten Mahnung üblich, aber natürlich nicht zwingend. Inhaltlich kann auch die zweite Mahnung als "Zahlungserinnerung" formuliert werden, allerdings mit der ausdrücklichen Aufforderung an den Schuldner/Kunden, nun die Zahlung innerhalb einer bestimmten Frist vorzunehmen.

Da der Schuldner/Kunde vorher bereits die erste Mahnung erhalten hatte, befindet er sich zum Zeitpunkt der zweiten Mahnung schon in Verzug. Damit ist er verpflichtet, neben der Hauptforderung auch die hinzukommenden Verzugszinsen und Mahnkosten zu bezahlen.

Aber: Haben Sie schon vergeblich gemahnt, droht eventuell Insolvenz des Schuldners, droht die Forderung zu verjähren, so sollte überlegt werden, ob Selbsthilfe (eigene Mahnaktivitäten) ausreichend ist oder ob fachliche Hilfe erforderlich ist.
Auf Inkasso spezialisierte Anwälte und Inkassobüros finden Sie im Inkasso-Webkatalog.







Kontakt |  Impressum |  Datenschutz