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Elektronisches Melderegister löst nicht das Problem „unbekannt verzogen“

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Nach wie vor steigt der Anteil derjenigen Menschen, die sich weder an- ab- oder ummelden. Schätzungsweise 6-8% der Gesamtbevölkerung in Deutschland sind melderechtlich nicht erfasst. Ein Verstoß gegen die Meldevorschriften stellt lediglich eine Ordnungswidrigkeit und somit kein wirkliches Problem dar. Denn nicht gemeldete Personen können dennoch einer Arbeit nachgehen, Strom und Wasser beziehen, telefonieren, etc. also sich ganz normal bewegen. Nur Leistungen der öffentlichen Hand können ohne ordentliche Meldung nicht in Anspruch genommen werden. Aber das stört den Schuldner von heute weniger. Denn wichtiger ist, dass er für einige Zeit untertaucht und ggf. nur temporär für einige Jahre nirgends erscheint, um die Spuren zu verwischen.

Die Elektronisierung des Meldewesens trägt hier zu keiner Verbesserung bei. Im Gegenteil gibt es bis zur Änderung des Melderechtsrahmengesetzes voraussichtlich in 2008 erhebliche Probleme beim elektronischen Abgleich, da kleine Verschreibfehler bereits automatisch zu Negativauskünften führen und so die Erfolgsquote von elektronischen Einwohnermeldeamtsanfragen noch weiter sinken werden. Um die Erfolgsquote zu maximieren sind andere Quellen gefragt, wie wir sie in unseren Ermittlungsstufen I (Eigenbestand – 7 Mio. Personen) und II (Konsumentendatenbanken: 40 Mio. Personen) exklusiv durchführen.

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