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Adressermittlungen und Folge-Ermittlungen über Supercheck

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Über die dreistufige Adressermittlung maximieren wir den Ermittlungserfolg für unsere Kunden. Neben Eigenbeständen (Stufe I) werden externe Datenbanken (Stufe II) abgefragt und notfalls Einwohnermeldeamtsanfragen (Stufe III) durchgeführt. Doch was passiert, wenn trotz aller Bemühungen die Ermittlungen negativ verlaufen? Dann empfehlen wir bei kleineren Forderungshöhen die Übernahme in Supercheck Monitor (Dauerüberwachung). Sie können den Zeitraum der Überwachung flexibel einstellen und Kosten entstehen nur bei Erfolg.

Bei höheren Forderungen empfehlen wir eine Anschriftenermittlung vor Ort. Telefonisch „vor Ort“ ermitteln wir für 34,00 Euro je Ermittlung und physisch vor Ort für 36 (Negativ) bzw. 89 Euro (Positiv) je Ermittlung. Die physische, d.h. persönliche Ermittlung vor Ort (Supercheck vor Ort Premium) empfiehlt sich, falls Sie ein dokumentarisches Foto vom Objekt oder Klingelschild benötigen, beispielsweise als Nachweis vor Gericht. Einige Schuldner lassen sich verleugnen und schrauben einfach den Briefkasten ab. In diesen Fällen ergibt nur die Umfeldrecherche ein belastbares Ergebnis. Auch wenn z.B. das Ergebnis „Abgemeldet ins Ausland“ durch eine EMA vorliegt, ist dies erfahrungsgemäß ein Indiz dafür, dass der Schuldern / die Person ggf. einen Umzug ins Ausland nur fingieren möchte. Meist bringt eine Vor-Ort-Ermittlung dann eine völlig andere Tatsache ans Licht, nämlich dass die Person sogar noch ganz in der Nähe wohnt.

Zu beachten ist bei einer Vor-Ort Ermittlung generell, dass die Adresse nicht älter als 6-8 Monate alt sein sollte. Hiernach sinkt die Erfolgsquote, da sich das Umfeld immer schlechter erinnern wird. Wichtig ist auch, dass sowohl eine Vor-Ort Ermittlung wie z.B. auch Arbeitgeber-Ermittlungen immer auf persönlichen Aussagen befragter Personen basiert und somit automatisch fehleranfällig ist. Je nachdem wer wann befragt wurde, ergeben sich sachdienliche Hinweise oder eventuell auch bewusst falsche Aussagen. Dies gilt es generell zu beachten. Dennoch ist die Vor-Ort-Ermittlung die einzig verbleibende Ermittlungsform verbunden mit hohem Nutzen für den Gläubiger. Aber am besten Sie probieren das einmal selbst aus.

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