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Adress-Ermittlung: Wie wird Erfolg definiert?

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Viele Unternehmen nutzen Datenquellen, ohne sie direkt zu hinterfragen. Erfolgsstatistiken selbst können das Bild schöner aussehen lassen, als es in Wirklichkeit ist. Gerade große Unternehmen haben Probleme den Erfolg einer Adress-Ermittlung zu messen. Denn wirklich wichtig ist nicht, was auf dem Papier als neue Anschrift zurückgemeldet wurde, sondern wie viele neue Adressen tatsächlich zustellbar waren. Wir sprechen also von einer Netto-Erfolgsquote. Die Brutto-Erfolgsquote (Soll) und Netto-Erfolgsquote (Ist) differieren teilweise bis zu 15%, denn viele Anbieter im Bereich der Adress-Ermittlung geben sich keine oder wenig Mühe die ermittelte Adresse auch qualitativ auf Zustellbarkeit zu prüfen.

Zwei Faktoren entscheiden über den Erfolg einer Anschriften-Ermittlung:
1. Die Datenquellen
2. Die Qualitätsprüfung der Adresse

1. Datenquellen
Zu den zwei üblichen Datenquellen gehören Umzugsdatenbanken und Einwohnermeldeamtsanfragen. Im Bereich der Schuldnerermittlung sind Umzugsdatenbestände wirkungslos, denn die wenigsten Schuldner stellen einen Nachsendeantrag, oder sie fälschen ihn. Auch Einwohnermeldeamtsauskünfte sind kein Allheilmittel. Gerade Schuldner melden sich nicht mehr an, ab oder um.

Wir bei Supercheck kombinieren eigene und externe Datenbanken / Konsumentendatenbestände und Einwohnermeldeamtsauskünfte. Hierdurch wird der Ermittlungserfolg maximiert.

2. Qualitätsprüfung der Adresse – Verhinderung von erneuten Postrückläufern
Nachdem eine neue Anschrift ermittelt wurde, muss diese qualitativ bewertet werden. Schuldner verziehen naturgemäß bis zu 3 Mal häufiger als andere Menschen. Amtsauskünfte sind bereits bei der Beauskunftung in bis zu 20% der Fälle veraltet und unbrauchbar. (Gemeldet aber nicht wohnhaft) Elektronische Informationen wie Telefonnummer und Konsumentenbewegungen, die in Kombination sicherstellen, dass die Person an der Zieladresse auch wirklich angekommen ist, sind nur in ca. 20% der Fälle verwertbar. Es verbleiben demnach ca. 80% ermittelte Adressen, die auf elektronischem Wege nicht sicher auf Zustellbarkeit geprüft werden können. In diesen Fällen senden wir ein vorausverfügtes Schreiben / Brief an die neu ermittelte Adresse. Vorausverfügt bedeutet, dass dieser Brief uns wieder zurückgeschickt werden muss, falls er nicht zustellbar ist. Wir nehmen sozusagen Ihren Postrückläufer vorweg. Diese Maßnahme ist entsprechend aufwändig und zeitintensiver, jedoch der qualitativ hochwertigste Weg der Zustellbarkeitsprüfung. Echte Alternativen hierzu gibt es keine. Ergebnis: Wenn unser Schreiben ankommt, so sollte Ihr Brief auch zustellbar sein.

++ Jedes Prozent zählt ++
Insofern gilt es den Ermittlungsrahmen vollständig auszuschöpfen und die erhaltene Adresse bestmöglich zu prüfen. Nur dann kann man von einer hochwertigen Adress-Ermittlung reden. Und die lohnt sich: Jedes Prozent an neu ermittelten Adressen versetzt Sie in die Lage mehr Schuldner anzuschreiben und Forderungen durchzusetzen.

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