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Sonderfälle in der Adressermittlung

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Aus der Arbeit eines Adressermittlers ergibt sich eine Reihe von Sonderfällen, die wir nachfolgend erläutern möchten.

Ihre Post kommt nicht an, trotz unserer Zustellbarkeitsprüfung:

Diese Fälle liegen im Promillebereich, kommen aber vor. Wir bitten unsere Kunden daher um folgende Vorgehensweise:

  • Verwenden Sie die von uns übermittelten Ergebnisse so schnell wie möglich!
  • Geben Sie uns umgehend Bescheid, wenn Ihr Brief trotz positivem Ermittlungsergebnis nicht zugestellt werden kann. Nennen Sie uns die Auftragsnummer und Ihr Passwort.

Wie gehen wir weiter vor? Resultiert das Ergebnis aus einem Datenbanktreffer in Stufe 1 oder 2, stornieren und verrechnen wir die entstandenen Kosten und führen kostenpflichtig eine Einwohnermeldeamtsanfrage (Stufe 3) durch. Somit schöpfen wir alle Wege einer schnellen und kostengünstigen Adressermittlung aus.

Bei Reklamationen von Einwohnermeldeamtsanfragen können wir meist nur kostenpflichtig nachermitteln, da die Amtsauskunft eindeutig ist und die Zustellbarkeit auch schriftlich geprüft wurde.

Adressbestätigungen:

Adressbestätigungen kommen bei 3-6% aller Ermittlungsergebnisse vor. Eigentlich werden wir ja mit der Ermittlung einer neuen Adresse beauftragt. In diesen Fällen jedoch können wir lediglich die eingelieferte Adresse bestätigen. Bei Reklamationen bitten wir um Vorgehensweise wie oben beschrieben.

Ursache für Adressbestätigungen sind Zustellfehler, aber auch Post für noch nicht vorhandene „Briefkästen“. Beispielsweise werden Versicherungen oder Versorgungsverträge für neue / zukünftige Adressen gern noch am / vom alten Wohnort abgeschlossen. Die Auftragsbestätigungen hierfür gehen jedoch bereits an die neue Adresse. Dort ist vielleicht noch kein Name am Briefkasten bzw. der Briefkasten noch nicht montiert. So kommt es zum Postrückläufer. Wir führen die Ermittlung mit der neuen Adresse durch und können diese nur bestätigen. Unser Zustellbarkeitsbrief kam auch an, denn zwischenzeitlich wurde ein Briefkasten angebracht. Dies ist nur ein Beispiel, es gibt zahlreiche Varianten, die aufgrund des Umzugsverhaltens entstehen.

EMA schon gemacht und dann zu Supercheck ?:

Oft melden sich Neukunden, die bereits eine EMA durchgeführt haben und nach negativem Erfolg zu uns kommen, um eine neue Adresse zu erheben. Dabei handelt es sich meist nur um einen Fall / einer Testermittlung. Wenn wir jetzt unsere 3-stufige Ermittlung durchführen und über Datenbanken keine neue Erkenntnis generieren können, so führen wir natürlich eine EMA durch – mit gleichem Ergebnis wie der Kunde. Dadurch entsteht natürlich Unzufriedenheit.

Führen Sie vorab keine eigene EMA durch! Überlassen Sie uns die komplette Ermittlung. Testen Sie uns mit mehreren neuen Fällen über einen längeren Zeitraum. Es lohnt sich! Wir ermitteln erwiesenermaßen mehr neue zustellbare Adressen, als Sie das selbst über das Einwohnermeldeamt erledigen können. In dem o.g. Fall bleibt demnach nur die Entscheidung, ob man nochmals eine Anschriftenermittlung Privatpersonen Deutschland durchführen möchte oder vielleicht direkt in die „vor Ort“ Ermittlung übergeht.

Quelle: Supercheck Newsletter
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