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Achtung: Verjährung droht!




Achtung: Verjährung droht!

1. Dezember 2008

Am 31. Dezember werden in Deutschland wieder Forderungen in Millionenhöhe verjähren. Grund dafür ist vielfach das Unwissen von Unternehmen über die geltenden Verjährungsfristen. Des Weiteren verfügen viele Gläubiger noch immer nicht über ein professionelles Forderungsmanagement und zögern mit der Einleitung eines konsequenten Mahnverfahrens so lange, bis die Frist verstrichen ist.

Für die meisten Forderungen gilt die so genannte regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem eine Forderung fällig geworden ist. Damit drohen Ende 2008 insbesondere Rechnungen aus dem Jahr 2005 zu verjähren. Dies kann jedoch durch Hemmung oder Neubeginn verhindert werden. Eine Hemmung erfolgt zum Beispiel durch Zustellung eines gerichtlichen Mahnbescheides oder die Aufnahme von Verhandlungen zwischen Gläubiger und Schuldner. Im Falle der Anerkennung eines Anspruchs durch den Schuldner beginnt die Laufzeit der Verjährungsfrist erneut. Der Eintritt der Verjährung wird durch außergerichtliche Mahnungen nicht verhindert. Da es neben der dreijährigen Verjährungsfrist auch noch speziellere kürzere sowie längere Fristen gibt, sollte im Zweifel ein Fachmann zu Rate gezogen werden.

Zyklop Inkasso rät Gläubigern, vor allem auch die notwendigen zeitlichen Vorläufe bei der Einleitung von Maßnahmen einzukalkulieren: Die Hemmung der Verjährung durch gerichtlichen Mahnbescheid erfordert dessen rechtzeitige Zustellung beim Schuldner. Dies kann jedoch schwierig werden, wenn der Schuldner verzogen ist oder wenn der Name oder die Firmierung nicht genau bekannt sind. Die dann erforderlichen Ermittlungen können sich hinziehen - schneller als gedacht ist die Forderung verjährt. Gläubiger sollten mit Blick auf Forderungen, die zum Ende des Jahres zu verjähren drohen, deshalb unverzüglich die Beitreibung einleiten. Je länger sie warten, desto größer ist die Gefahr, dass sich der Eintritt der Verjährung nicht mehr verhindern lässt.

Ein Überblick über die Verjährungsfristen findet sich auf der Homepage von Zyklop Inkasso in der Rubrik *Service”.

Quelle: Dieser Beitrag wurde uns zur Verfügung gestellt von
Zyklop Inkasso Deutschland GmbH.


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Eine Reaktion zu “Achtung: Verjährung droht!”

  1. G. Fritz

    Welche Verjährungsfristen gelten, wenn ich eine Immobilie meinen Sohn schenke und Jemand erhebt eine Forderung danach gegen mich. Kann dann die Immobilie dafür herangezogen werden?
    Wenn Sie diese Frage nicht beantworten können, teilen Sie mir bitte den Paragrafen mit, der dieses behandelt.

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