Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat entschieden, dass Eltern grundsätzlich kein Recht zusteht, bei der Anhörung des Kindes durch das Familiengericht anwesend zu sein oder die Kindesanhörung mittels Videoübertragung mitverfolgen zu können. Grundsätzlich liegt es im Ermessen des Familiengerichts, ob die Anhörung in An- oder Abwesenheit der Eltern erfolgt. Bei der Ermessensausübung ist auch stets zu berücksichtigen,