Eine Arbeitnehmerin, die in ihrem Schreibtischcontainer wertvollen Schmuck aufbewahrt, kann den Arbeitgeber nicht haftbar machen, wenn in der Nacht der Schreibtisch aufgebrochen und der Schmuck gestohlen wird. Gleiches gilt für Dekorationsobjekte wie Familienbilder im teuren Silberrahmen oder die trendige LED Schreibtischlampe mit der der Mitarbeiter seine Individualität ausdrücken möchte. Der Arbeitgeber ist nicht für Privatsachen