Der Erwerber einer Eigentumswohnung nahm die kreditfinanzierende Bank auf Schadensersatz in Anspruch, da die Wohnung aus seiner nachträglichen Sicht überteuert war und nicht die erhoffte Rendite abwarf. Er meinte, der Bankberater hätte den tatsächlichen Wert der Immobilie ermitteln und ihn auf den überhöhten Preis hinweisen müssen. Mit seiner Klage scheiterte er jedoch in letzter Instanz.