Beamte und Bewerber um Beamtenstellen müssen sich aktiv von islamistischem Gedankengut distanzieren, da dessen ideologische Inhalte nicht mit dem Grundgesetz zu vereinbaren sind. So hielt es das Verwaltungsgericht Koblenz für gerechtfertigt, einen Bewerber für den Vorbereitungsdienst bei der Bundespolizei mangels persönlicher Eignung abzulehnen. Der Bewerber hatte ein Video auf sein Facebook-Profil geladen, in dem die