Sogenannte presserechtliche Informationsschreiben dienen dazu, dem von einer befürchteten Rechtsverletzung Betroffenen bereits im Vorfeld Gehör zu gewähren und dadurch persönlichkeitsrechtsverletzende Rechtsverstöße vorbeugend zu verhindern oder jedenfalls ihre Weiterverbreitung einzuschränken. Presseunternehmen können sich gegen die Übersendung derartiger Schreiben (hier durch eine Rechtsanwaltskanzlei, die mehrere Prominente vertritt) nur bedingt zu Wehr setzen. Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs greift