Für die Gründer und Inhaber kleiner und mittlerer Unternehmen stellt sich häufig die Frage, ob die turnusmäßige Abführung der Umsatzsteuer an das Finanzamt nach tatsächlich vereinnahmten (Ist-Versteuerung) oder aber nach den in Rechnung gestellten Beträgen (Soll-Versteuerung) erfolgen soll. Hat nämlich der Selbständige später Schwierigkeiten, von bestimmten Kunden offene Rechnungen auch tatsächlich bezahlt zu bekommen, muss