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Startseite › Inkasso Allgemein › Insolvenz Insolvenzverfahren Insolvenzrecht › Schulden Schuldner Schuldnerberatung › Restschuldbefreiung im Ausland?

Restschuldbefreiung im Ausland?

Gastautor 4. Juli 2006    

Im deutschen Verbraucherinsolvenzverfahren wird dem redlichen Schuldner die Möglichkeit eröffnet, sich von seinen restlichen Schulden zu befreien. Die Restschuldbefreiung ist nach der Insolvenzordnung neben der gleichmäßigen Befriedigung der Gläubiger ein Ziel des Insolvenzverfahrens.

Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens folgt die sogenannte Wohlverhaltensphase, die in der Regel sechs Jahre dauert. Der Schuldner muss für die Dauer dieser Periode alles, was den unpfändbaren Teil seines Einkommens übersteigt, an einen Treuhänder abtreten, der diese Beträge an die Gläubiger verteilt.

Nach Ablauf der Wohlverhaltensphase können dem Schuldner auf Antrag die dann noch bestehenden Restschulden durch das Gericht erlassen werden, sofern keine Versagungsgründe vorliegen.

Es gibt Anbieter im Internet, die Rechtsanwälte vermitteln, welche Privatpersonen bei der Durchführung eines Insolvenzverfahrens im Ausland helfen wollen. So wird z. B. die Restschuldbefreiung in Frankreich nach einer Wohlverhaltensphase von 18 Monaten und in England nach einer Wohlverhaltensphase von 12 Monaten – im Gegensatz zur deutschen Wohlverhaltensphase von 6 Jahren – in Aussicht gestellt. Für einen Paketpreis wollen diese Anbieter dem Schuldner den erforderlichen Wohnsitz im Ausland vermitteln und für die Durchführung des Insolvenzverfahrens vor dem dortigen Gericht sorgen. Geworben wird hierbei mit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18.9.2001, wonach ein im Ausland durchgeführtes Verfahren zur Restschuldbefreiung, welches den Regelungen der deutschen Insolvenzordnung grundsätzlich entspricht, auch im Inland anzuerkennen sei; die im Ausland (hier: Frankreich) geltenden Fristen zur Erlangung der Restschuldbefreiung müssen dabei nicht den relativ langen Fristen der deutschen Insolvenzordnung entsprechen.

Wer sich als Schuldner dem inländischen Insolvenzverfahren, das auch der eigenen Rehabilitation und Reorganisation dient, durch Wahrnehmung solcher Angebote entziehen möchte, sollte die damit für ihn verbundenen Risiken und Schwierigkeiten sorgfältig durchdenken!

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