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Inkasso-Nachrichten und Buchempfehlungen

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Startseite › Zahlungsverzug
  • Erste Mahnung – 1. Mahnung

    Gastautor 4. Juni 2006     Inkasso Allgemein, Mahnung

    Im Allgemeinen wird die erste Mahnung nach dem Eintritt der Fälligkeit und nach der Feststellung der Nichtzahlung erfolgen. In der Regel wird die erste Mahnung in höflicher Form abgefasst und mitunter auch als “Zahlungserinnerung” überschrieben. Eine Fristsetzung ist nicht nötig, ebensowenig die Androhung bestimmter Folgen. Es genügt, wenn der Gläubiger eindeutig zum Ausdruck bringt, dass

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  • Zweite Mahnung – 2. Mahnung

    Gastautor 4. Juni 2006     Inkasso Allgemein, Mahnung

    Ist nach der ersten Mahnung keine Zahlung eingegangen, so kann eine zweite Mahnung erfolgen. Der zeitliche Abstand zwischen erster und zweiter Mahnung hängt davon ab, ob bereits in der ersten Mahnung eine Zahlungsfrist gesetzt wurde. Hatte man in der ersten Mahnung noch keine Zahlungsfrist gesetzt, so ist ein Abwarten von etwa 14 Tagen bis zur

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  • Dritte Mahnung – 3. Mahnung

    Gastautor 4. Juni 2006     Inkasso Allgemein, Mahnung

    Ist auch nach der zweiten Mahnung keine Zahlung eingegangen, kann dann eine dritte Mahnung erfolgen. Die dritte Mahnung wird gelegentlich auch als letzte Mahnung bezeichnet. Sie wird nach Ablauf der in der zweiten Mahnung gesetzten Frist versandt, oder aber nach Ablauf von etwa 14 Tagen nach der zweiten Mahnung, wenn man in dieser keine Frist

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  • Mahnung

    Gastautor 4. Juni 2006     Inkasso Allgemein, Mahnung

    Unter einer Mahnung versteht man die bestimmte und eindeutige Aufforderung des Gläubigers an seinen Schuldner, die geschuldete Leistung (also die Zahlung) zu erbringen. Für die Mahnung gibt es keine besondere gesetzliche Formvorschrift. Die Mahnung kann daher schriftlich, also per Brief, Fax oder eMail, aber auch mündlich, also durch Telefonanruf oder persönliches Ansprechen erfolgen. Für den

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