Der Basiszinssatz ist maßgebliche Bezugsgröße für die Berechnung der gesetzlichen Verzugszinsen nach § 288 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Verzugszinssatz für Entgeltforderungen acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
Der Basiszinssatz verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche seine Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist hierbei der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres. Der Basiszinssatz wird turnusmäßig von der Deutschen Bundesbank im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Siehe auch: Verzugszinssatz