Dieses Problem begleitet immer mehr Zahnärzte. Schlimmer noch, es kennzeichnet eine schwierige Entwicklung im Gesundheitswesen. Einerseits werden die erstattungsfähigen Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung immer überschaubarer, andererseits steigt ständig das Bedürfnis nach bester Qualität. Diese Qualität kostet Geld. Gerade auch, weil Ärzte aller Fachrichtungen bei der Gründung oder Übernahme einer Praxis enorme finanzielle Lasten stemmen müssen.
Diese finanziellen Belastungen können in aller Regel nur durch eine Mischkalkulation bei den Patienten getragen werden. Arztpraxen können von Kassenpatienten nicht mehr existieren. Das ist gesundheitspolitisch problematisch, aber entspricht der Realität. Nur in Verbindung mit Privatpatienten und Selbstzahlern kann eine Arztpraxis überstehen. Da die schlechte Zahlungsmoral aber auch vor Privatpatienten nicht Halt macht, ist für einen Arzt immer ein gewisses Finanzierungsrisiko gegeben. Aus diesem Grund wählen viele Ärzte bei ihren Investitionen eine Finanzierung mit Tilgungsaussetzungsvariante (weil die Zinsen als Betriebsausgaben abzugsfähig sind). Gleichzeitig verkaufen die meisten Ärzte ihre Forderungen an entsprechende Abrechnungsstellen. Dies erleichtert die Planung und auch das Qualitätsmanagement der Arztpraxis.
Aber, gleich ob eine Arztpraxis in München oder in einer anderen Stadt ist, gerade bei der Zuzahlung für Zahnersatz passiert immer häufiger, dass eben die Kosten für den Zahnersatz vom Patienten einfach nicht beglichen werden. Hochwertiger Zahnersatz wird so auf Kosten des Arztes und seiner Mitarbeiter erworben. Dem kann nur mit konsequenter Mahnverfolgung begegnet werden