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Startseite › Geld › Steuerliche Behandlung von Gutscheinen an Mitarbeiter

Steuerliche Behandlung von Gutscheinen an Mitarbeiter

Administrator 22. Oktober 2013    

Es ist allgemein bekannt, dass Mitarbeiter durch Sonderzuwendungen motiviert werden und mehr Einsatz zeigen. Ein Geschenkgutschein ist ein sehr gute Möglichkeit, dem Mitarbeiter Anerkennung zu zeigen. Diese Gutscheine zählen nicht als Zahlungsmittel und bringen sowohl für den Arbeitnehmer, wie auch für den Arbeitgeber Vorteile. Bei der Steuererklärung können pro Mitarbeiter 528,00 Euro (Stand 2020) jährlich steuerfrei angegeben werden. Diese Vorgabe gilt sogar für Mini-Jobber.

Die Mitarbeiter können sich über eine jährliche Extra-Leistung in Höhe von 528,00 Euro (Stand 2020) freuen, für die keinerlei Steuern oder Abzüge fällig werden. Ob Geschenk- oder Tankgutschein, der Wert bleibt bei der Einlösung voll erhalten. Auf diese Weise ist es dem Arbeitgeber möglich, den Mitarbeitern den ein oder anderen Extra-Wunsch zu erfüllen.

Infos zu Mitarbeitergutscheinen

Gutscheine haben sich zu verschiedenen Zwecken durchgesetzt. Hauptgrund ist sicherlich die Motivation, aber auch das Ideenmanagement profitiert von Geschenkgutscheinen. Kleine Zusatzleistungen zu Weihnachten oder wenn ein Jubiläum ansteht, sind ebenfalls sehr beliebt. Spezielle Gutscheinportale für Mitarbeitergutscheine können eine große Hilfe sein, wenn es um die Wahl der Art des Geschenkgutscheines geht.

Der Hintergrund, warum diese Form der Sonderzuwendung immer beliebter wird ist die Tatsache, dass von einem Anstieg des Gehaltes meist nicht viel übrig bleibt. Steuerabzüge und Sozialabgaben lassen den Betrag schrumpfen. Steuerfreie Extra-Zuwendungen können jedoch in voller Höhe genutzt werden. Steuerfrei bleibt ein Gutschein dann, wenn es dem Mitarbeiter nicht möglich ist, den Gutschein gegen einen Geldbetrag einzutauschen. Es handelt sich dann um eine Sachzuwendung, die nicht versteuert werden muss.

Große Auswahl

Die Auswahl der verschiedenartigen Gutscheine kann sich durchaus sehen lassen. Arbeitgeber können Tank- oder Kinogutscheine aushändigen, Sachprämien- oder Erlebnisgutscheine. Ein Mitarbeiter, der mit Extraleistungen bedacht wird, ist deutlich motivierter und fühlt sich an das Unternehmen gebunden.
Die Anlässe, zu denen ein Geschenkgutschein überreicht werden kann, sind ebenso vielfältig. Geburtstage oder Jubiläen eignen sich sehr gut, ebenso wie Weihnachtsfeiern. Auch Gewinner monatlicher Challenges können mit Gutscheinen belohnt werden. Natürlich können Gutscheine auch mit Rabatt-Aktionen kombiniert werden. Viele Firmen haben sogar eigens Kooperationen mit anderen Unternehmen, bei denen Mitarbeiter zu ermäßigten Konditionen oder mit Aktionscodes einkaufen können. Viele Aktionscodes gibt es auch online zu finden.

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