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Inkasso

Gastautor 6. Juni 2006    

Inkasso ist ein Begriff aus der Betriebswirtschaftslehre, speziell aus dem Bereich Finanzierung. Mit dem Begriff Inkasso wird üblicherweise der Einzug von offenen Forderungen bezeichnet.

Zahlreiche größere Unternehmen führen die firmeneigene Forderungsbeitreibung durch speziell geschulte Mitarbeiter selbst durch. Als Alternativen hierzu bieten sich die Beauftragung eines Inkassobüros oder eines Rechtsanwalts an.

Eine effektive und schnelle Forderungsbeitreibung ist in der heutigen Zeit für jeden Gewerbetreibenden notwendig. Die Insolvenzen nehmen immer mehr zu, und die Zahlungsmoral der Schuldner/Kunden lässt zu wünschen übrig. Nicht nur Unternehmen, sondern auch die öffentliche Hand und immer mehr Verbraucher zahlen trotz mehrfacher Mahnungen nicht. Finanzschwache Kunden versuchen durch ein Hinauszögern der Zahlung oder durch Ratenzahlungen die eigene Liquidität so lange wie möglich aufrecht zu erhalten („Ich warte selbst auf einen größeren Geldeingang aus einem Kundenauftrag“ ; „Ich habe zwar Ihre Mahnung erhalten, nicht aber die zugehörige Rechnung, übersenden Sie mir diese bitte noch“ usw.)

Trotz der zunehmenden Schwierigkeiten bei der Forderungsbeitreibung aufgrund der schlechten Finanzlage und Zahlungsmoral zahlreicher Schuldner sollten Sie sich als Gläubiger auf die legalen und anerkannten Wege des Inkassos beschränken und von der Beauftragung zwielichtiger Unternehmen, die schnellen und sicheren Geldeingang gegen hohe Erfolgsprovisionen versprechen und dem Schuldner/Kunden durch bedrohlich wirkende Mitarbeiter persönliche Besuche abstatten lassen wollen, absehen. Andernfalls laufen Sie Gefahr, wegen des möglichen strafrechtlich relevanten Verhaltens, das diese beauftragten „Unternehmen“ gegenüber dem Schuldner/Kunden an den Tag legen, selbst belangt zu werden.

Inkasso Allgemein
ForderungseinzugInkassobüroRechtsanwalt

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