Der Rechtsanwalt ist ein sogenanntes unabhängiges Organ der Rechtspflege und übt einen freien Beruf, also kein Gewerbe, aus.
Der Anwalt kann Ihnen beim Inkasso behilflich sein. Sie können Ihrem Schuldner z.B. ein anwaltliches Mahnschreiben durch Ihren Anwalt zustellen lassen.
Ein vom Anwalt erstelltes anwaltliches Mahnschreiben kann Ihrer Forderung gegenüber dem Kunden/Schuldner deutlich mehr Nachdruck verleihen.
Als Mandant haben Sie das Recht auf anwaltlichen Beistand eines von Ihnen frei gewählten Anwalts Ihres Vertrauens, der von Weisungen und Einflüssen Dritter frei ist. Ihr Anwalt ist zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten verpflichtet; seine Vertraulichkeit muss im persönlichen, telefonischen und schriftlichen Kontakt mit Ihnen gewährleistet sein. Er vertritt im betreffenden Fall (z.B. Beitreibung Ihrer offenen Forderungen im Rahmen des Inkasso) ausschließlich Ihre Interessen und ist dementsprechend zur Vermeidung von Interessenskonflikten verpflichtet.
Organisationsformen anwaltlicher Tätigkeit sind im wesentlichen der Einzelanwalt, die Bürogemeinschaft, die Sozietät, die Partnerschaft, die Anwalts-GmbH und die Anwalts-Aktiengesellschaft.
Den für Ihr Rechtsproblem richtigen Anwalt können Sie z.B. über das Telefonbuch, Anzeigen in der lokalen Presse, Internetverzeichnisse oder die örtlich zuständige Rechtsanwaltskammer finden. Häufig führt auch die persönliche Weiterempfehlung durch Freunde oder Bekannte zur ersten Kontaktaufnahme mit dem Anwalt Ihrer Wahl.