Buch: Handbuch des Fachanwalts – Familienrecht FA-FamR
Autor: Peter Gerhardt, Bernd v. Heintschel-Heinegg, Michael Klein
Kurzbeschreibung
Ein umfassendes Handbuch für die tägliche Praxis des Fachanwalts für Familienrecht. Dieses Handbuch umfasst alle für den Fachanwalt erforderlichen Wissensgebiete. Es informiert sowohl in formeller als auch in materieller Hinsicht vertieft über das komplette Familienrecht und zeigt Lösungswege – auch für schwierige Fälle – auf. Die durchdachte Strukturierung, das detaillierte Stichwortverzeichnis und die übersichtliche Gliederung vor jedem Kapitel führen zielsicher durch die familienrechtliche Stofffülle. Das ausführliche Konkordanzverzeichnis der wesentlichen BGH-Rechtsprechung seit 1980, ergänzt durch die bedienerfreundliche Leitsatz-CD-ROM, lässt auch bei der „Entscheidungssuche“ schnell zum gewünschten Ergebnis kommen. Zahlreiche optisch hervorgehobene Berechnungsbeispiele und ausgewählte Fallbeispiele, Aufbauschemata und Übersichten, zusammenfassende Überblicke, Checklisten und Formulierungsvorschläge z. B. für die Vertragsgestaltung für Eheverträge, Trennungs- oder Scheidungsvereinbarungen sind besonders nützlich beim schnellen Nachschlagen in der Praxis. Die vo rliegende Auflage bringt Rechtsprechung und Literatur wieder auf den neuesten Stand. Außerdem wird der praktische Nutzen durch das neue Kapitel „Musterschreiben“ nochmals deutlich erhöht. Das neue Kapitel enthält zu verschiedenen Stadien der anwaltlichen Tätigkeit – von Mandatsbeginn über das Mandat für die außergerichtliche Tätigkeit und Mandat für die gerichtliche Tätigkeit bis zum Abschluss des Mandats – detaillierte Checklisten, Musterschreiben, Anträge und Erklärungen, die eine lückenlose, sichere Abwicklung des Mandats wesentlich beschleunigen und erleichtern. So finden Sie z. B. unter der Überschrift „Mandatsbeginn, das erste Gespräch mit dem Mandanten“ eine ausführliche Checkliste, welche Daten für die Erstberatung erfaßt werden müssen sowie eine „Sicherheitsliste“ für den Rechtsanwalt, welche Fragen und Hinweise er nicht vergessen darf.
> Dieser Text bezieht sich auf eine ältere Ausgabe dieses Buchs.